Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 14 WEG, § 15 Abs 3 WEG, § 1004 BGB
Wohnungseigentum: Zweckwidrige Nutzung der Wohnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Sondereigentümer wegen zweckwidriger Nutzung einer Wohnung
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zweckwidrige Nutzung des Wohnungseigentums durch Mieter und Haftung des Eigentümers
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Nutzung eines in der Teilungserklärung als Ladenlokal oder Hobbyraum ausgewiesenes Sondereigentum als Wohnraum ist nicht zulässig, §§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, 15 Abs. 3, 14 Ziff. 1 WEG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 14; WEG § 15 Abs. 3; BGB § 1004
Haftung des Eigentümers einer Wohnung für ddie zweckwidrige Nutzung von nicht als Wohnung geeigneten Räumen durch einen Mieter - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verkaufsladen bzw. Abstell-/Hobbyraum: Keine Wohnnutzung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Abstellräume zur Wohnung umfunktioniert - Nutzungsänderung abgelehnt: Wohnungseigentümer müssen dem Mieter kündigen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Wohnungseigentum: Zur zweckwidrigen Nutzung als Wohnung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Teileigentümer haftet bei unzulässiger Wohnnutzung durch seinen Mieter! (IMR 2011, 457)
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden, 14.12.2007 - 61 UR II 110/07
- LG Wiesbaden, 12.06.2008 - 4 T 15/08
- OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08
Papierfundstellen
- NZM 2012, 425
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (17)
- OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 20 W 284/03
Wohnungseigentum: Zustimmung zu der Nutzung eines Teiles einer Eigentumswohnung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08
Nach der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise stellt die Nutzung als Wohnung im festgestellten Umfang gegenüber einer solchen als Verkaufsladen oder Abstell- bzw. Hobbyraum gemäß der Zweckbestimmung eine intensivere und konfliktträchtigere Nutzung (vgl. hierzu allgemein Senat OLGR Frankfurt 2005, 58, und NZM 2006, 144) dar.In diesem Zusammenhang ist für die zu treffende Entscheidung dann ohne Belang, welche tatsächlichen und konkreten Beeinträchtigungen in welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten etwa in der Vergangenheit zu verzeichnen gewesen sind, so dass es der Durchführung einer Beweisaufnahme zur Klärung der möglichen Mehrbeeinträchtigungen im konkreten Fall grundsätzlich auch nicht bedarf (vgl. dazu im Einzelnen Senat NZM 2006, 144, und ZWE 2006, 202, je zitiert nach juris).
- BGH, 15.01.2010 - V ZR 40/09
Wohnungseigentum: Eintragungen des planenden Architekten in den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08
Dies ist der Fall bei Nutzungsbeschränkungen in der Teilungserklärung, denen der Charakter einer Vereinbarung zukommt (BGH NZM 2010, 407; Senat NZM 2008, 736).Außerhalb dessen liegende Umstände dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. die Nachweise bei Senat NZM 2008, 736; NZM 2007, 806; vgl. auch BGH NZM 2010, 407).
- OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 20 W 119/06
Wohnungseigentum: Nutzung von Gemeinschaftseigentum; Grillen im Garten; Nutzung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08
Dies ist der Fall bei Nutzungsbeschränkungen in der Teilungserklärung, denen der Charakter einer Vereinbarung zukommt (BGH NZM 2010, 407; Senat NZM 2008, 736).Außerhalb dessen liegende Umstände dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. die Nachweise bei Senat NZM 2008, 736; NZM 2007, 806; vgl. auch BGH NZM 2010, 407).
- BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00
Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08
Hierbei ist davon auszugehen, dass jeder Beteiligte die für ihn vorteilhaften Umstände von sich aus vorbringt (BGH NJW 2001, 1212, 1214;… Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., §§ 43 ff., Rdnr. 137 m. w. H.;… Palandt/Bassenge: BGB, 62. Aufl., § 43 WEG, Rdnr. 16;… Weitnauer, aaO., nach § 43, Rdnr. 21). - OLG Celle, 22.08.2006 - 4 W 101/06
Verwirkung des Anspruchs auf Zustimmung zu einer der Teilungserklärung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08
2 Z 61/90">NJW-RR 1991, 1041; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 183, 184; OLG Köln FGPrax 2006, 12, 13; OLG Celle NJW-RR 2007, 234; Senat, Beschl. v. 08.03.2010 -20 W 324/06- ; Palandt/Bassenge: BGB, 70. Aufl., § 1004, Rdnr. 46; Weitnauer-Lüke: WEG, 9. Aufl., § 15, Rdnr. 42; Spielbauer/Then, aaO., § 15, Rdnr. 28; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten: WEG, 9. Aufl., § 22, Rdnr. 189). - OLG Hamm, 13.08.2008 - 20 W 34/08
Restschuldversicherung - Wirksamkeit einer Ausschlussklausel für "ernsthafte …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08
Dies entspricht der herrschenden Meinung (BGH NJW 2006, 992; Senat, Beschl. v. 15.09.2009 -20 W 34/2008- ;… Palandt/Bassenge: BGB, 70. Aufl., § 1004, Rdnr. 18;… vgl. die Nachweise bei Staudinger/Gursky: BGB, 12. Aufl., § 1004, Rdnr. 93 sowie Rdnr. 123). - BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01
Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08
Weil die Gemeinschaft lediglich den Antrag auf Nutzungsänderung abgelehnt hat, lässt dies die Rechtslage weitgehend unverändert, insbesondere kann aus der Ablehnung nicht auf den Willen der Wohnungseigentümer geschlossen werden, das Gegenteil des Beschlussantrags zu wollen (BGH NJW 2001, 3339, 3343;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, aaO., § 23, Rdnr. 58). - OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00
Zu den notwendigen Feststellungen bei der Verurteilung einzelner …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08
2 Z 61/90">NJW-RR 1991, 1041; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 183, 184; OLG Köln FGPrax 2006, 12, 13; OLG Celle NJW-RR 2007, 234; Senat, Beschl. v. 08.03.2010 -20 W 324/06- ; Palandt/Bassenge: BGB, 70. Aufl., § 1004, Rdnr. 46; Weitnauer-Lüke: WEG, 9. Aufl., § 15, Rdnr. 42; Spielbauer/Then, aaO., § 15, Rdnr. 28; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten: WEG, 9. Aufl., § 22, Rdnr. 189). - BGH, 27.01.2006 - V ZR 26/05
Voraussetzungen und Umfang des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08
Dies entspricht der herrschenden Meinung (BGH NJW 2006, 992; Senat, Beschl. v. 15.09.2009 -20 W 34/2008- ;… Palandt/Bassenge: BGB, 70. Aufl., § 1004, Rdnr. 18;… vgl. die Nachweise bei Staudinger/Gursky: BGB, 12. Aufl., § 1004, Rdnr. 93 sowie Rdnr. 123). - OLG Köln, 30.09.2005 - 16 Wx 37/05
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08
2 Z 61/90">NJW-RR 1991, 1041; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 183, 184; OLG Köln FGPrax 2006, 12, 13; OLG Celle NJW-RR 2007, 234; Senat, Beschl. v. 08.03.2010 -20 W 324/06- ; Palandt/Bassenge: BGB, 70. Aufl., § 1004, Rdnr. 46; Weitnauer-Lüke: WEG, 9. Aufl., § 15, Rdnr. 42; Spielbauer/Then, aaO., § 15, Rdnr. 28; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten: WEG, 9. Aufl., § 22, Rdnr. 189). - OLG Frankfurt, 01.04.1980 - 20 W 11/80
- OLG Frankfurt, 10.11.2005 - 20 W 36/03
Wohnungseigentumsrecht: Auslegung der Bestimmungen einer Teilungserklärung; …
- BGH, 26.09.2003 - V ZR 217/02
Veräußerung eines als Speicher ausgewiesenen Raums als Wohnraum
- BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00
Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
- OLG Schleswig, 16.06.2004 - 2 W 49/04
Wohnungseigentum: Zweckbestimmung für Teileigentum in der Teilungserklärung durch …
- OLG Frankfurt, 08.09.2004 - 20 W 516/01
Wohnungseigentum: Antragsbefugnis eines Wohnungseigentümers für …
- OLG Frankfurt, 24.08.2006 - 20 W 214/06
Wohnungseigentumsversammlung: Abweichende Regelung der Beschlussfähigkeit der …
- LG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 13 S 131/20
Sondereigentum zweckbestimmungswidrig genutzt - Unterlassungsanspruch aber …
Denn es entspricht allgemeiner Auffassung, dass dann, wenn ein Unterlassungsanspruch aus §§ 15 Abs. 3 WEG aF, 1004 BGB wegen einer unzulässigen Nutzung bereits durch alle Wohnungseigentümer verwirkt ist, auch der Sonderrechtsnachfolger an die entstandene Rechtslage gebunden ist, da er als Rechtsnachfolger mangels besonderer gesetzlicher Bestimmungen keine weitergehenden Rechte hat, als seinem Rechtsvorgänger zuletzt zustanden (vgl. OLG Frankfurt NZM 2012, 425 Rn 52 m. w. N.; OLG Celle NJW-RR 2007, 234; BayObLG … - OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 20 W 12/08
Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Beschusses, mit dem die Nutzung einer zuvor …
In diesem Zusammenhang ist für die zu treffende Entscheidung dann ohne Belang, welche tatsächlichen und konkreten Beeinträchtigungen in welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten etwa in der Vergangenheit zu verzeichnen gewesen sind, so dass es der Durchführung einer Beweisaufnahme zur Klärung der möglichen Mehrbeeinträchtigungen im konkreten Fall grundsätzlich auch nicht bedarf (vgl. dazu im Einzelnen Senat NZM 2006, 144, und ZWE 2006, 202, je zitiert nach juris sowie Beschluss vom 27.07.2011 -20 W 319/08- ZWE 2012, 35; BayObLG NZM 1999, 80). - LG Frankfurt/Main, 25.06.2014 - 13 S 18/13
Keine Wohnnutzung in Hobby- und Vorratsräumen!
Denn es entspricht allgemeiner Auffassung, dass dann, wenn ein Unterlassungsanspruch aus §§ 15 Abs. 3 WEG, 1004 BGB wegen einer unzulässigen Nutzung bereits durch alle Wohnungseigentümer verwirkt ist, auch der Sonderrechtsnachfolger an die entstandene Rechtslage gebunden ist, da er als Rechtsnachfolger mangels besonderer gesetzlicher Bestimmungen keine weitergehenden Rechte hat, als seinem Rechtsvorgänger zuletzt zustanden (vgl. OLG Frankfurt NZM 2012, 425 Rn 52 m. w. N.; OLG Celle NJW-RR 2007, 234; BayObLG … - AG München, 22.01.2020 - 485 C 11775/19
Nutzung des in der Teilungserklärung als "Laden" bezeichneten Teileigentums als …
Derartige öffentlich-rechtliche Gestattungen können für die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander nicht maßgebend sein; sie können deshalb auch nicht dazu führen, dass eine im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander aus wohnungseigentumsrechtlichen Gründen unzulässige Nutzung zulässig wird (OLG Frankfurt am Main, ZWE 2012, 35). - AG München, 20.01.2020 - 485 C 11775/19
Deutsch-kurdischer Kulturverein darf nicht im Ladenlokal betrieben werden; §§ 15 …
Derartige öffentlich-rechtliche Gestattungen können für die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander nicht maßgebend sein; sie können deshalb auch nicht dazu führen, dass eine im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander aus wohnungseigentumsrechtlichen Gründen unzulässige Nutzung zulässig wird (OLG Frankfurt am Main, ZWE 2012, 35).